Lohnt sich Energy Sharing? Es hängt am Baujahr deiner Anlage
Wenn du Solarstrom an Nachbarn verkaufst, bekommst du dafür keine Einspeisevergütung mehr. Teilen lohnt sich also nur, wenn ein Käufer dir mehr zahlen kann, als du heute fürs Einspeisen bekommst. Wie viel das ist, hängt fast nur davon ab, in welchem Jahr deine Anlage ans Netz ging.
Faustregel: Bekommst du fürs Einspeisen mehr als 13,6 Cent pro Kilowattstunde, lohnt sich der Verkauf an Nachbarn (noch) nicht – mehr kann ein Käufer nicht zahlen, ohne draufzulegen. Anlagen ab Baujahr 2015 liegen darunter. Ältere Anlagen kommen erst nach ihren 20 Jahren in Frage – dann aber mit viel Spielraum.
Die Tabelle: Lohnt sich Teilen 2027 für deine Anlage?
Spielraum heißt: So viel mehr pro Kilowattstunde kannst du beim Verkauf höchstens herausholen als mit Einspeisen. Pro 1.000 verkaufte Kilowattstunden sind das die Euro in der letzten Spalte – vor den Kosten für die Smart Meter.
| In Betrieb seit | Du bekommst 2027 pro kWh | Lohnt sich Teilen? | Spielraum je 1.000 kWh |
|---|---|---|---|
| 2004 | 4,28 ct ausgefördert | Ja | bis 93 € |
| 2005 | 4,28 ct ausgefördert | Ja | bis 93 € |
| 2006 | 4,28 ct ausgefördert | Ja | bis 93 € |
| 2007 | 49,21 ct | Nein ab 2028: ja | ab 2028: bis 93 € |
| 2008 | 46,75 ct | Nein ab 2029: ja | ab 2029: bis 93 € |
| 2009 | 43,01 ct | Nein ab 2030: ja | ab 2030: bis 93 € |
| 2010 | 33,03–39,14 ct | Nein ab 2031: ja | ab 2031: bis 93 € |
| 2011 | 28,74 ct | Nein ab 2032: ja | ab 2032: bis 93 € |
| 2012 | 17,45–24,43 ct | Nein ab 2033: ja* | ab 2033: bis 136 € |
| 2013 | 13,88–17,02 ct | Nein ab 2034: ja* | ab 2034: bis 136 € |
| 2014 | 12,59–13,68 ct | Je nach Monat | bis 10 € |
| 2015 | 12,31–12,56 ct | Ja | bis 10 € |
| 2016 | 12,31 ct | Ja | bis 13 € |
| 2017 | 12,20–12,30 ct | Ja | bis 13 € |
| 2018 | 11,59–12,20 ct | Ja | bis 14 € |
| 2019 | 9,97–11,47 ct | Ja | bis 21 € |
| 2020 | 8,32–9,87 ct | Ja | bis 37 € |
| 2021 | 6,93–8,16 ct | Ja | bis 54 € |
| 2022 | 6,83–8,20 ct | Ja | bis 54 € |
| 2023 | 8,20 ct | Ja | bis 54 € |
| 2024 | 8,03–8,20 ct | Ja | bis 54 € |
| 2025 | 7,86–8,03 ct | Ja | bis 55 € |
| 2026 | 7,70–7,86 ct | Ja | bis 57 € |
Spanne = Vergütung für Anlagen vom Januar bis Dezember des Jahres. „Ausgefördert“ = die 20 Jahre sind vorbei, es gilt der Jahresmarktwert abzüglich Pauschale (4,28 ct), längstens bis Ende 2032. * Endet die Vergütung erst nach 2032, gibt es nach heutigem Recht danach nichts mehr fürs Einspeisen – dann ist der Spielraum am größten. Ein neues EEG kann das bis dahin ändern.
Was die Tabelle sagt
- Alte Anlagen mit hoher Vergütung: 7 Baujahre bekommen 2027 noch mehr fürs Einspeisen, als ein Käufer zahlen könnte. Für sie lohnt sich der Verkauf erst, wenn die Vergütung endet – dann aber gut.
- Ausgeförderte Anlagen: Mit nur 4,28 ct fürs Einspeisen haben sie den größten Spielraum: bis 9,3 ct pro kWh, also bis 93 € je 1.000 verkaufte kWh. Mehr dazu unter PV-Anlage nach 20 Jahren.
- Neuere Anlagen: Sie liegen unter der Grenze, aber oft nur knapp. Ob nach den Smart-Meter-Kosten etwas übrig bleibt, hängt davon ab, wie viel du wirklich verkaufen kannst.
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Woher die 13,6 Cent kommen
Ein Käufer zahlt heute im Schnitt 37,0 Cent pro Kilowattstunde (BDEW-Strompreisanalyse August 2026, S. 2). Kauft er von dir, zahlt er deinen Preis plus alles, was beim Weg durchs öffentliche Netz anfällt. Der Solarenergie-Förderverein rechnet in seiner Musterrechnung – nach eigenen Annahmen – so:
| Heutiger Strompreis des Käufers, ohne Mehrwertsteuer (37,0 ÷ 1,19) | 31,09 ct |
|---|---|
| minus Netzentgelte | 9,50 ct |
| minus Umlagen und Abgaben | 3,01 ct |
| minus Stromsteuer | 2,01 ct |
| minus Abrechnungs-Dienstleister | 3,00 ct |
| = dein höchster Verkaufspreis | 13,57 ct |
Zur Stromsteuer schreibt der SFV: „Befreit, wenn in 4,5 km Radius & bis 2 MW Leistung. Sonst 2,01 ct/kWh“ – ohne sie liegt die Grenze bei 15,58 ct. Nicht eingerechnet sind die Smart Meter: Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten bis zu100 € einmalig und 60 € im Jahr je Messstelle als angemessen. Je weniger du verkaufst, desto stärker fallen sie ins Gewicht – deshalb rechnet der Rechner sie für deine Anlage mit ein.
Warum du die Einspeisevergütung aufgibst
Für Energy Sharing muss deine Anlage in die sogenannte Direktvermarktung wechseln. Ein Netzbetreiber schreibt dazu:
Die Erzeugungsanlage muss in der Direktvermarktung angemeldet sein
Keine Kombination mit EEG-Einspeisevergütung möglich
Deshalb vergleicht diese Tabelle jede verkaufte Kilowattstunde mit dem, was sie dir als Einspeisung gebracht hätte. Es gibt auch Stromgemeinschaften, bei denen die Vergütung nach Angaben der Anbieter bleibt – sie laufen nicht über § 42c. Welche das sind: Energy Sharing Anbieter im Vergleich.
Quellen
- Einspeisevergütung nach Inbetriebnahmejahr: EEG-Vergütungskategorientabelle der Übertragungsnetzbetreiber; Jahresmarktwert und Abzugsbetrag: netztransparenz.de, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- BDEW-Strompreisanalyse August 2026, S. 2: „Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist 2026 im Vergleich zum Vorjahr gesunken und beträgt bisher durchschnittlich 37,0 ct/kWh.“ BDEW, abgerufen am 12. Oktober 2026.
- Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), „Energy Sharing“ – Musterrechnung (eigene Annahmen), aktualisiert 1. Oktober 2026, gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite des SFV
- NEW Netz, „Energy Sharing bei der NEW Netz: Solarstrom gemeinsam nutzen“, gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite des Netzbetreibers
- Energiewirtschaftsgesetz, § 42c „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“, gelesen am 13. Oktober 2026. Gesetzestext
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