Energy Sharing Anbieter: Wer hilft dir, Solarstrom an Nachbarn zu verkaufen?
Allein verkaufst du keinen Strom an den Nachbarn – jemand muss messen, zuordnen und abrechnen. Dafür gibt es inzwischen ein paar Anbieter. Sie funktionieren sehr unterschiedlich. Die wichtigste Frage für dich:Behältst du deine Einspeisevergütung – oder gibst du sie auf?
Kurz gesagt – es gibt drei Wege:
- Gesetzliches Energy Sharing (§ 42c EnWG): du verkaufst direkt an einen Nachbarn, brauchst einen Dienstleister und zwei Smart Meter – und gibst für den verkauften Strom die Einspeisevergütung auf.
- Stromgemeinschaft über einen Stromanbieter (z. B. mitmachstrom): läuft ohne Smart Meter über den Bilanzkreis des Anbieters; nach dessen Angaben bleibt die Einspeisevergütung.
- Gemeinschaftsstrom vom Ökostromanbieter (z. B. Bürgerwerke): bisher vor allem zum Kaufen – private Anlagen sollen später dazukommen.
Die Anbieter im Vergleich
Stand 14. Oktober 2026 – nach den eigenen Seiten der Anbieter
Bund der Energieverbraucher e.V. mit der WeShareEnergy GmbH
- Wie es läuft
- Stromgemeinschaft im Bilanzkreis von WeShareEnergy
- Einspeisevergütung
- ✓ bleibt
- Smart Meter nötig?
- ✓ nein, Lesekopf am Zähler
- Kosten laut Anbieter
- „1 ct/kWh an WSE“ im Rechenbeispiel, dazu der Lesekopf
Vermittlungsplattform für § 42c
- Wie es läuft
- findet dir einen Käufer; abgerechnet wird über einen Dienstleister deiner Wahl
- Einspeisevergütung
- ✗ entfällt für den verkauften Strom
- Smart Meter nötig?
- ✗ ja, auf beiden Seiten
- Kosten laut Anbieter
- Plattform: „Derzeit kostenlos.“ – dazu Dienstleister und Messung
Bürgerwerke eG
- Wie es läuft
- Gemeinschaftsstrom aus Genossenschafts-Anlagen – bisher nur zum Kaufen
- Einspeisevergütung
- – private Anlagen noch nicht dabei
- Smart Meter nötig?
- nein
- Kosten laut Anbieter
- Pilot, Konditionen noch nicht veröffentlicht
Wir bekommen von keinem dieser Anbieter Geld und verlinken ohne Provision. Aufgeführt ist nur, wessen eigene Seite wir lesen konnten. Der Netzbetreiber selbst ist kein Anbieter – die Bundesnetzagentur rät: „Wenn Sie ihre EE-Anlage zum Energy Sharing nutzen möchten, ist es ratsam, einen entsprechenden Dienstleister einzubinden, der u.a. die energiewirtschaftliche Abwicklung sicherstellt.“
Welcher Weg passt zu deiner Anlage?
Es hängt fast nur daran, wie viel du heute fürs Einspeisen bekommst – und das hängt am Baujahr deiner Anlage.
- Ältere Anlage mit hoher Vergütung: Dann bringt dir gerade kein Weg mehr. Beim Verkauf nach § 42c kann ein Käufer höchstens etwa 13,6 Cent zahlen, ohne draufzulegen (so gerechnet). Auch mitmachstrom schreibt offen: „Liegt Ihre garantierte Einspeisevergütung bereits über etwa 10,5 ct/kWh, ist das kaum zu übertreffen.“
- Neuere Anlage: Eine Stromgemeinschaft kann ein paar Cent mehr bringen, ohne dass du etwas aufgibst – mitmachstrom rechnet vor: „Der Einspeiser erhält statt 7 ct/kWh EEG-Vergütung 9 ct/kWh.“ Der Weg über § 42c kann mehr bringen, aber du verlierst die Vergütung und brauchst zwei Smart Meter. Ob das für dich aufgeht, zeigt der Rechner.
- Ausgeförderte Anlage (über 20 Jahre): Du bekommst nur noch 4,28 Cent fürs Einspeisen. Hier ist beim Verkauf nach § 42c der meiste Spielraum – siehe PV-Anlage nach 20 Jahren.
- Balkonkraftwerk: lohnt sich kaum – warum, steht hier.
Ausrechnen, was ich verdienen kann →
mitmachstrom (Bund der Energieverbraucher / WeShareEnergy)
Ein Marktplatz, auf dem Mitglieder Solarstrom untereinander handeln. Den Preis macht ihr selbst aus: „Beide Seiten legen den Preis gemeinsam fest – fair für Erzeuger und für Verbraucher.“ Technisch läuft es über die WeShareEnergy GmbH aus Düsseldorf, nicht über das gesetzliche Energy Sharing:
mitmachstrom nutzt schon jetzt das Bilanzkreismodell – ganz ohne Smart Meter, nur mit einem Lesekopf am vorhandenen digitalen Zähler.
- Einspeisevergütung: „Die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung bleibt erhalten.“
- Technik: „Lesekopf: Ein kleiner Aufsatz (einmalig 89 €) sitzt auf Ihrem digitalen Zähler und sendet die Daten an WSE (WLAN erforderlich).“
- Wer mitmachen kann: „Alle, die Solarstrom erzeugen oder beziehen möchten: Mitglieder des Bundes der Energieverbraucher, befreundeter Vereine, Kommunen, Kirchengemeinden und Firmen.“
- Gut zu wissen: Wer Strom bezieht, wechselt den Stromanbieter – „Sie wechseln zu WSE als Versorger, der den alten Anbieter kündigt – am Hausanschluss ändert sich nichts.“
Wer mehr über das Modell wissen will, sucht oft nach „WeShareEnergy“ – das ist der technische Partner dahinter.
EnergySharingPartner
Eine Plattform, die Anbieter und Käufer im selben Netzgebiet zusammenbringt – für das gesetzliche Energy Sharing.
EnergySharingPartner vermittelt Kontakte und stellt Informationen bereit. Wir verkaufen keinen Strom, rechnen keine Energiemengen ab und werden nicht Vertragspartei eines Energy-Sharing-Vertrags.
- Abrechnung: „Für die energiewirtschaftliche Abwicklung – Bilanzierung, Marktkommunikation, Zuordnung der Mengen – bindet ihr nach BNetzA-Mitteilung Nr. 73 einen Direktvermarkter bzw. Dienstleister ein; der Netzbetreiber übernimmt das nicht.“
- Einspeisevergütung: „Für dieselbe Strommenge gilt entweder Energy Sharing oder die EEG-Einspeisevergütung, nicht beides.“
- Messung: „Ja – beide Seiten brauchen eine viertelstündliche Messung (Zählerstandsgangmessung bzw. registrierende Leistungsmessung).“
BürgerÖkostrom share (Bürgerwerke eG)
Ein Ökostromtarif mit Gemeinschaftsstrom aus den Anlagen von Bürgerenergie-Genossenschaften: „Wir starten Ende 2026 mit einer Gruppe Pilotkund:innen und den Bürgerenergie-Anlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften.“ Private Anlagen sollen später folgen: „So können wir Prozesse mit großen Bürgerenergie-Anlagen testen und Schritt für Schritt auch für Gewerbe- und private Anlagen optimieren.“ Für dich als Anlagenbesitzer heißt das: Verkaufen kannst du dort noch nicht.
Und der Netzbetreiber?
Er ist kein Anbieter, aber er muss mitspielen – und viele sind noch nicht so weit. Ein Netzbetreiber schreibt: „Viele Prozesse sind noch im Aufbau – kein Regelbetrieb.“ Wer nach § 42c teilen will, braucht außerdem: „ohne iMSys auf beiden Seiten ist der Start nicht möglich, der Einbau des iMSys ist unter Umständen kostenpflichtig“
Häufige Fragen
Welche Energy-Sharing-Anbieter gibt es?
Grob drei Arten: Stromgemeinschaften wie mitmachstrom, die über den Bilanzkreis eines Stromanbieters laufen; Vermittlungsplattformen wie EnergySharingPartner, die dir einen Käufer nach § 42c EnWG suchen helfen; und Ökostromanbieter wie die Bürgerwerke, die Gemeinschaftsstrom aus eigenen Anlagen anbieten.
Verliere ich beim Energy Sharing meine Einspeisevergütung?
Beim gesetzlichen Energy Sharing nach § 42c ja – ein Netzbetreiber schreibt: „Keine Kombination mit EEG-Einspeisevergütung möglich“. mitmachstrom sagt dagegen über sein Modell: „Die gesetzliche EEG-Einspeisevergütung bleibt erhalten.“
Ist mitmachstrom Energy Sharing nach § 42c EnWG?
Nein. Auf die Frage, ob es dasselbe sei, antwortet der Anbieter selbst: „Nein. Gesetzliches Sharing bräuchte ein Smart Meter bei allen – und dessen Rollout dauert. mitmachstrom funktioniert schon heute über das Bilanzkreis-Modell von WSE, mit einem einfachen Lesekopf.“
Was ist Nachbarschaftsstrom?
Kein Anbieter, sondern ein Begriff: Der Solarenergie-Förderverein hat damit seine Idee beschrieben, Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn zu liefern – „Der Strompreis für Nachbarschaftsstrom wird zwischen den Vertragsparteien individuell festgelegt.“ Seit § 42c EnWG heißt das offiziell Energy Sharing.
Gibt es eine App, um Strom an Nachbarn zu verkaufen?
EnergySharingPartner hat eine App zum Finden von Partnern; mitmachstrom läuft über die Plattform von WeShareEnergy. Bevor du dich irgendwo anmeldest, lohnt sich ein Blick in den Rechner: Er zeigt, ob dein Überschuss überhaupt genug abwirft.
Quellen
- Bund der Energieverbraucher, „mitmachstrom – Die Stromgemeinschaft des Bund der Energieverbraucher e.V.“, gelesen am 14. Oktober 2026. Zur Seite
- EnergySharingPartner, „Partner für Energy Sharing finden“, gelesen am 14. Oktober 2026. Zur Seite
- Bürgerwerke, „Energy Sharing – Ökostrom“, gelesen am 14. Oktober 2026. Zur Seite
- Solarenergie-Förderverein Deutschland, „Solarer Nachbarschaftsstrom“, gelesen am 14. Oktober 2026. Zur Seite
- Bundesnetzagentur, Verbraucherportal „Energy Sharing“, gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite
- NEW Netz, „Energy Sharing bei der NEW Netz: Solarstrom gemeinsam nutzen“, gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite
- Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), „Energy Sharing“ – Musterrechnung (eigene Annahmen), gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite des SFV
Angaben der Anbieter können sich ändern – maßgeblich ist immer deren aktuelle Seite. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
