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Energy Sharing Rechner · Strom an Nachbarn verkaufen

Dein Solarstrom kann dir Geld bringen

Du hast eine Solaranlage und oft mehr Strom, als du brauchst? Seit dem 1. Juni 2026 darfst du ihn an Nachbarn und kleine Betriebe in deiner Gegend verkaufen. Rechne in zwei Minuten aus, wie viel du damit verdienen kannst.

Meinen möglichen Verdienst berechnen →
  • Nach aktuellem Recht (§ 42c EnWG)
  • In zwei Minuten
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
  1. Du erzeugst

    Deine Anlage macht mittags mehr Strom, als du verbrauchst.

  2. Du verkaufst

    Den Rest kaufen Nachbarn oder ein Betrieb – über das normale Stromnetz.

  3. Du verdienst

    Du siehst, was nach allen Kosten für dich übrig bleibt.

Rechne aus, was dein Solarstrom bringen kann

  1. 1Deine AnlageWas du erzeugst
  2. 2Wer kauft?Optional
  3. 3Dein ErgebnisWas du verdienen kannst
1. Deine Solaranlage

Ein paar Angaben zu deiner Anlage – daraus rechnen wir, wie viel Strom du übrig hast.

Damit wir wissen, wie viel Sonne bei dir scheint.

Steht auf der Rechnung des Installateurs oder im Marktstammdatenregister.

Davon hängt ab, wie viel du heute fürs Einspeisen bekommst.

Genauer rechnen (optional)
2. Wer könnte deinen Strom kaufen?

Verkaufen darfst du an Nachbarn und kleine Betriebe in deiner Gegend. Du musst noch niemanden kennen.

Für Haushalte kannst du den Verbrauch leer lassen. Bei Betrieben steht er auf der Jahresabrechnung. Bis zu 5.

Das ist die Firma für die Stromleitungen – sie steht auf der Stromrechnung, oft unten klein.

Preise selbst festlegen (optional)

Leer lassen: Wir rechnen mit Richtwerten aus der Musterrechnung des Solarenergie-Fördervereins.

Kostenlos · keine Anmeldung · keine E-Mail

So funktioniert der Verkauf an Nachbarn

Der Strom fließt nicht durch ein eigenes Kabel zum Nachbarn, sondern ganz normal durchs öffentliche Netz. Zwei Smart Meter messen alle 15 Minuten, wie viel deine Anlage übrig hat und wie viel dein Käufer in derselben Zeit verbraucht. Diese Menge kauft er von dir, zu einem Preis, den ihr selbst festlegt. Den Rest seines Stroms bezieht er weiter von seinem normalen Stromanbieter.

Am besten passt ein Käufer, der tagsüber Strom braucht – denn dann scheint die Sonne. Ein Büro, eine Praxis oder ein Laden nimmt meist mehr ab als ein Haushalt, in dem tagsüber niemand ist.

Häufige Fragen

Darf ich Strom an meine Nachbarn verkaufen?

Ja, seit dem 1. Juni 2026. Ihr müsst im selben Netzgebiet liegen, und ihr schließt einen Vertrag, in dem auch der Preis pro Kilowattstunde steht. Ab dem 1. Juni 2028 geht es auch mit dem direkt angrenzenden Netzgebiet. Betriebe dürfen kaufen, wenn sie klein oder mittelgroß sind:

Abweichend von § 3 Nummer 70 ist ein Unternehmen nur dann Letztverbraucher im Sinne des Absatzes 1, wenn es sich um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen im Sinne des Artikels 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG handelt.

Was kostet es – und welche Netzentgelte fallen an?

Weil der Strom durchs öffentliche Netz fließt, zahlt dein Käufer auf jede gekaufte Kilowattstunde Netzentgelte, Umlagen und Steuern – wie bei jedem Stromanbieter. Der Solarenergie-Förderverein rechnet in seinem Beispiel mit 10 ct Verkaufspreis, 9,5 ct Netzentgelt, 3,01 ct Umlagen und 3 ct für den Dienstleister und kommt mit Mehrwertsteuer auf 30,36 ct pro Kilowattstunde – nach eigenen Annahmen. Dazu kommt ein Smart Meter auf beiden Seiten: bis zu 100 € einmalig und 60 € im Jahr gelten nach dem Messstellenbetriebsgesetz als angemessen.

Muss ich dafür Steuern zahlen?

Auf den verkauften Strom kommt Mehrwertsteuer. Zur Stromsteuer schreibt der SFV: „Befreit, wenn in 4,5 km Radius & bis 2 MW Leistung. Sonst 2,01 ct/kWh“. Ob und wie du deine Einnahmen versteuern musst, hängt von deiner Situation ab – das klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder Finanzamt.

Brauche ich einen Smart Meter?

Ja – du und jeder Käufer. Das Gesetz verlangt, dass Erzeugung und Verbrauch alle Viertelstunde gemessen werden. Für größere Anlagen (über 7 kW) ist ein Smart Meter ohnehin Pflicht; dann kostet er dich durch den Verkauf nichts extra.

Woher weiß ich, ob wir denselben Netzbetreiber haben?

Er steht auf eurer Stromrechnung, meist unter „Netzbetreiber“ – nicht zu verwechseln mit eurem Stromanbieter. Dieselbe Postleitzahl heißt nicht automatisch derselbe Netzbetreiber, also vergleicht am besten beide Rechnungen.

Was sind die Nachteile?

  • Du verlierst die feste Einspeisevergütung, weil deine Anlage in die sogenannte Direktvermarktung wechselt.
  • Für den Käufer fallen Netzentgelte und Steuern an – seine Ersparnis ist deshalb oft klein.
  • Ihr braucht Verträge, zwei Smart Meter und meist einen Dienstleister, der abrechnet.
  • Der Käufer muss vorab erfahren, dass sein restlicher Strom teurer sein kann als ein normaler Tarif:
dass die Kosten für den ergänzenden Strombezug über den durchschnittlichen Kosten eines Vertrages zur umfassenden Versorgung liegen können.

Für wen lohnt es sich am meisten?

Für Anlagen, die für eingespeisten Strom wenig bekommen – vor allem solche, deren Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausgelaufen ist oder bald ausläuft. Was das für deine Anlage heißt, steht unter PV-Anlage nach 20 Jahren. Für ältere Anlagen mit hoher Vergütung lohnt sich das Verkaufen meist erst, wenn diese endet – der Rechner zeigt dir, ab welchem Jahr.

Geht das auch mit einem Balkonkraftwerk?

Kaum. Ein Balkonkraftwerk hat wenig übrig, und die einfache Balkonkraftwerk-Regel passt nach unserer Lesart nicht zum Verkauf. Warum, steht ausführlich unter Strom vom Balkonkraftwerk an Nachbarn verkaufen.

Quellen

  • Energiewirtschaftsgesetz, § 42c „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“, gelesen am 13. Oktober 2026. Gesetzestext
  • Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), „Energy Sharing“ – Musterrechnung (eigene Annahmen), aktualisiert 1. Oktober 2026, gelesen am 13. Oktober 2026. Zur Seite des SFV
  • § 35 Absatz 1 Nummer 1 MsbG und § 30 Absatz 3 MsbG. § 35 MsbG, § 30 MsbG
  • BDEW Standardlastprofile Strom (H0, G0–G6), gelesen am 13. Oktober 2026. BDEW

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