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Photovoltaik-Förderung in Berlin

SolarPLUS S — vergeben von IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin. Gefördert werden Photovoltaik (Dach), Zählerschrank. Für Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) nimmt das Programm keine neuen Anträge mehr an. Für Stromspeicher zahlt das Programm keinen eigenen Zuschuss.

Kurz gefasst

Photovoltaik (Dach)
500 € bis 4.750 €
Stromspeicher
kein eigener Zuschuss
Zählerschrank
750 €
Steckersolargerät (Balkonkraftwerk)
keine neuen Anträge
Antrag
vor dem Vertrag
Stand
27.08.2026

Was bekomme ich? → Förderrechner

Wann der Antrag gestellt werden muss

Antrag vor dem Vertrag – und erst nach dem Bescheid bestellen
Als Projektbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, ebenso eine bindende Willenserklärung oder eine Anzahlung. Begonnen werden darf erst, nachdem die Eingangsbestätigung zum Antrag vorliegt — ein vollständiger Bewilligungsbescheid muss dafür noch nicht erteilt sein.

Warum das teuer werden kann: Wer zu früh bestellt, verliert bei den betroffenen Anlagentypen den Zuschuss vollständig — der Betrag wird nicht gekürzt, sondern gar nicht gewährt.

Wie andere Programme die Frist regeln — vier geprüfte Programme im Vergleich.

Wie hoch der Zuschuss ist

Die folgenden Sätze stehen so in der amtlichen Förderrichtlinie. Ob sie in deinem Fall alle zutreffen, hängt von Gebäude, Eigentum und Anlagengröße ab — das prüft der Förderrechner.

Zuschuss Zählerschrank

750 €

Zählerschrank

Zuschuss Photovoltaik mit Speicher

250 € je kWp ab 2 kWp — höchstens 4.750 € (ab 19 kWp)

Photovoltaik (Dach)

Vollständige Staffel (18 Stufen)
Zuschuss Photovoltaik mit Speicher — Photovoltaik (Dach)
AnlagengrößeZuschuss
ab 2 bis 3 kWp500 €
ab 3 bis 4 kWp750 €
ab 4 bis 5 kWp1.000 €
ab 5 bis 6 kWp1.250 €
ab 6 bis 7 kWp1.500 €
ab 7 bis 8 kWp1.750 €
ab 8 bis 9 kWp2.000 €
ab 9 bis 10 kWp2.250 €
ab 10 bis 11 kWp2.500 €
ab 11 bis 12 kWp2.750 €
ab 12 bis 13 kWp3.000 €
ab 13 bis 14 kWp3.250 €
ab 14 bis 15 kWp3.500 €
ab 15 bis 16 kWp3.750 €
ab 16 bis 17 kWp4.000 €
ab 17 bis 18 kWp4.250 €
ab 18 bis 19 kWp4.500 €
ab 19 kWp4.750 €

Meine Anlagengröße prüfen — der Förderrechner rechnet den Satz für deine Postleitzahl und deine Anlage durch.

Gilt das auch für Balkonkraftwerke?

Nein — für Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) nimmt SolarPLUS S keine neuen Anträge mehr an. Bereits bewilligte Anträge bleiben davon unberührt.

Gilt das auch für Stromspeicher?

Nein — SolarPLUS S zahlt dafür keinen eigenen Zuschuss.

Stromspeicher ist aber Voraussetzung für Zuschuss Photovoltaik mit Speicher: Photovoltaik (Dach) ohne Stromspeicher wird nicht gefördert.

Wer bekommt die Förderung?

  • Antragsberechtigt sind selbst bewohnende Eigentümer:innen, vermietende Eigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
  • Gefördert werden Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser.
  • Die antragstellende Person muss Eigentümer:in der Immobilie sein.

Natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften als Eigentümer von Ein-/ Zweifamilien- und Reihenhäusern, selbstgenutzt oder vermietet. Größere Gebäude laufen über SolarPLUS L, das hier nicht abgebildet ist. Modul E (Steckersolargeräte) nimmt keine Neuanträge mehr an und ist deshalb kein Bestandteil dieses Datensatzes.

Ob das in deinem Fall zusammenpasst — Gebäude, Eigentum, Anlagengröße — rechnet der Förderrechner für deine Postleitzahl durch.

Wann es keine Förderung gibt

Die häufigsten Gründe, aus denen ein Antrag bei SolarPLUS S leer ausgeht. Sie stehen so in der Richtlinie — keiner davon ist eine Auslegung von uns.

  • Nicht antragsberechtigt sind Mieter:innen, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen — sie stehen nicht in der Liste der geförderten Antragstellenden.
  • Nicht gefördert werden Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbegebäude.
  • Ohne Eigentum an der Immobilie gibt es keine Förderung.
  • Anlagen unter 2 kWp werden nicht gefördert.
  • Zuschuss Zählerschrank entfällt unter 1.160 € förderfähigen Kosten.
  • Photovoltaik (Dach) ohne Stromspeicher wird nicht gefördert.
  • Für Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) werden keine neuen Anträge mehr angenommen.

Welche Unterlagen gebraucht werden

4 verschiedene Nachweise kommen im Programm vor — welche davon du brauchst, hängt von der Anlage ab. Die Klammer sagt jeweils, wann sie eingereicht werden.

Immer

  • Ausweisdokument (Für den Antrag)
  • Bankverbindung (Für den Antrag)
  • Angebot / Kostenvoranschlag (Für den Antrag)
  • Inbetriebnahmenachweis (Nach der Installation)

Nächster Schritt

Prüfen, was in deinem Fall gilt

Diese Seite zeigt, was für alle in Berlin gilt. Was du bekommst, hängt von Anlagengröße, Eigentum und Gebäude ab — der Förderrechner rechnet das mit deinen Angaben durch und sagt dir, in welcher Reihenfolge du vorgehen musst.

Förderung prüfen

Quelle und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus der amtlichen Veröffentlichung von IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin und wurden zuletzt am 27.08.2026 geprüft. Förderbedingungen ändern sich; im Zweifel gilt die amtliche Quelle.

stromFit ist nicht IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin und wickelt keine Anträge ab. Wir bilden die veröffentlichten Regeln ab, damit du sie vor dem Kauf kennst.