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Förderung in Stuttgart: Mittel für dieses Jahr erschöpft

Stuttgarter Solaroffensive — vergeben von Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz. Gefördert werden Photovoltaik (Dach), Stromspeicher. Für Fassaden-Photovoltaik, Photovoltaik auf dem Gründach zahlt das Programm keinen eigenen Zuschuss.

Kurz gefasst

Photovoltaik (Dach)
Betrag nicht amtlich bestätigt
Fassaden-Photovoltaik
kein eigener Zuschuss
Photovoltaik auf dem Gründach
kein eigener Zuschuss
Stromspeicher
Betrag nicht amtlich bestätigt
Antrag
vor dem Vertrag
Stand
24.08.2026

Was bekomme ich? → Förderrechner

Die Mittel für das laufende Jahr sind ausgeschöpft. Anträge können weiter eingereicht werden; eine Auszahlung ist erst aus dem nächsten Haushaltsjahr möglich. Wie hoch der Zuschuss dann ausfällt, geben wir hier nicht an: die amtliche Quelle nennt für dieselbe Obergrenze zwei verschiedene Beträge, und eine geschätzte Zahl wäre an dieser Stelle wertlos. Stand: 12.10.2026.

Wann der Antrag gestellt werden muss

Antrag vor dem Vertrag stellen
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt werden — nicht förderfähig sind Maßnahmen, die vor der Antragstellung bereits beauftragt oder begonnen wurden (Abschnitt 2.2). Auf den Förderbescheid muss vor der Beauftragung nicht gewartet werden; die Richtlinie knüpft die Förderfähigkeit an die Antragstellung. Der Auszahlungsantrag ist dann spätestens ein Jahr nach Bescheiderteilung einzureichen (Abschnitt 6).

Warum das teuer werden kann: Wer zu früh bestellt, verliert bei den betroffenen Anlagentypen den Zuschuss vollständig — der Betrag wird nicht gekürzt, sondern gar nicht gewährt.

Wie andere Programme die Frist regeln — vier geprüfte Programme im Vergleich.

Wie hoch der Zuschuss ist

Die folgenden Sätze stehen so in der amtlichen Förderrichtlinie. Ob sie in deinem Fall alle zutreffen, hängt von Gebäude, Eigentum und Anlagengröße ab — das prüft der Förderrechner.

Zuschuss Begleitkosten Photovoltaik

Betrag nicht amtlich bestätigt

Photovoltaik (Dach)

Zuschuss Batteriespeicher

Betrag nicht amtlich bestätigt

Stromspeicher

Meine Anlagengröße prüfen — der Förderrechner rechnet den Satz für deine Postleitzahl und deine Anlage durch.

Gilt das auch für Stromspeicher?

Ja — Stromspeicher wird gefördert, der Betrag ist aber nicht amtlich bestätigt.

Wer bekommt die Förderung?

  • Antragsberechtigt sind selbst bewohnende Eigentümer:innen, Mieter:innen, vermietende Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen.
  • Mieter:innen brauchen die Zustimmung der Eigentümerseite.

Natürliche Personen und Personengemeinschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Gebäudeeigentümer; Mieter und Pächter mit Zustimmung des Eigentümers. Eigenleistung statt Fachfirma ist ausgeschlossen.

Ob das in deinem Fall zusammenpasst — Gebäude, Eigentum, Anlagengröße — rechnet der Förderrechner für deine Postleitzahl durch.

Welche Unterlagen gebraucht werden

5 verschiedene Nachweise kommen im Programm vor — welche davon du brauchst, hängt von der Anlage ab. Die Klammer sagt jeweils, wann sie eingereicht werden.

Immer

  • Angebot / Kostenvoranschlag (Für den Antrag)
  • Foto der montierten Anlage (Für den Antrag)
  • Statischer Nachweis (Für den Antrag)

Stromspeicher / Photovoltaik mit Speicher

  • Technisches Datenblatt (Für den Antrag)

Je nach Situation

  • Zustimmung der Eigentümerseite — nur in bestimmten Fällen (Für den Antrag)

Nächster Schritt

Prüfen, was in deinem Fall gilt

Diese Seite zeigt, was für alle in Stuttgart gilt. Was du bekommst, hängt von Anlagengröße, Eigentum und Gebäude ab — der Förderrechner rechnet das mit deinen Angaben durch und sagt dir, in welcher Reihenfolge du vorgehen musst.

Hinweis: Für Stuttgart ist bisher nur ein Teil der Postleitzahlen hinterlegt. Findet der Rechner deine nicht, heißt das nicht, dass es keine Förderung gibt — nur, dass wir diese Postleitzahl noch nicht geprüft haben.

Förderung prüfen

Quelle und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus der amtlichen Veröffentlichung von Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz und wurden zuletzt am 24.08.2026 geprüft. Förderbedingungen ändern sich; im Zweifel gilt die amtliche Quelle.

stromFit ist nicht Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz und wickelt keine Anträge ab. Wir bilden die veröffentlichten Regeln ab, damit du sie vor dem Kauf kennst.