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Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden: Reicht das Marktstammdatenregister?

Kurzantwort: Für ein Balkonkraftwerk ohne Speicher genügt unter den gesetzlichen Grenzen der Eintrag im Marktstammdatenregister. Für den Speicher gilt diese Ausnahme nach Auffassung der Clearingstelle EEG|KWKG nicht — auch nicht, wenn er im Set mit dem Balkonkraftwerk verkauft wird. Nach unserer Lesart heißt das: Mit Speicher solltest du damit rechnen, die Anlage auch beim Netzbetreiber anzuzeigen.

Ohne Speicher: was das Gesetz erlaubt

§ 8 Absatz 5a EEG 2023. Geltendes Recht seit 16. Mai 2024.

Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.

Die Clearingstelle fasst die Folge so zusammen:

Mithin ist unter den vorgenannten Bedingungen keine Meldung beim Netzbetreiber erforderlich, es genügt die Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Das ist der Satz, den viele Händlerseiten wiedergeben. Er gilt für Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung. Die Frage ist, ob ein Set mit Speicher noch ein solches Gerät ist.

Mit Speicher: die Ausnahme greift nicht

Die Clearingstelle beantwortet das an zwei Stellen, beide Male mit Nein:

Ein Steckersolargerät im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG 2023 ist ein Gerät, das aus einem Solarmodul oder aus mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers besteht. Nach derzeit geltender Rechtslage sind damit steckerfertige Speicher-Solaranlagen-Kombinationen von der Definition des Steckersolargeräts im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG 2023 nicht umfasst.
Bitte beachten Sie, dass Speicher nach derzeitiger Rechtslage nicht vom Ausnahmetatbestand für Steckersolargeräte gemäß § 8 Abs. 5a EEG 2023 umfasst sind, auch wenn diese als Kombination mit Steckersolargeräten verkauft werden.

Dass ein Set als „Balkonkraftwerk mit Speicher“ verkauft wird und mit einem Stecker angeschlossen wird, ändert daran also nichts. Für Anlagen außerhalb der Ausnahme schreibt die Clearingstelle:

Sofern entweder die vorgenannten Leistungsschwellen überschritten werden oder Anlagenbetreibende eine Vergütung nach dem EEG beanspruchen wollen haben diese ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber zu stellen und muss nach erster unverbindlicher Einschätzung grundsätzlich das reguläre Netzanschlussverfahren nach § 8 EEG 2023 durchlaufen werden.

Was die neue VDE-Regel für kleine Speicher vorsieht

Seit März 2026 gibt es in der Anschlussregel VDE-AR-N 4105 einen eigenen, vereinfachten Weg, der Speicher ausdrücklich nennt:

Danach ist für Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeicher und EZSE mit einer Scheinleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage ein vereinfachter Anschlussprozess mit Anzeige beim Netzbetreiber nach Anhang F.1.2 anzuwenden, sofern nicht das vereinfachte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 in Anspruch genommen wird.
Anwendungsbeginn der neuen VDE-AR-N 4105 ist der 1. März 2026, wobei bis zum 1. März 2027 die VDE-AR-N 4105 in der Fassung von November 2018 angewendet werden darf.

Der vereinfachte Weg ist hier eine Anzeige beim Netzbetreiber, keine Befreiung von ihr. Für steckerfertige Geräte mit mehr Modulleistung ist er nach vorläufiger Einschätzung der Clearingstelle zudem zu:

Nach vorläufiger Einschätzung der Clearingstelle ist für steckerfertige Erzeugungsanlagen, Speicher und EZSE das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 4.4 der VDE-AR-N 4105 (neue Fassung) nicht anwendbar, wenn die installierte (Modul-)Leistung 2 kW überschreitet.

Heißt das: Speicher sind verboten?

Nein. Die Clearingstelle stellt das ausdrücklich klar:

Bei Nicht-Einhaltung der jeweiligen Voraussetzungen (u.a. der jeweiligen Leistungsschwellen) können die entsprechenden vereinfachten Anmeldeverfahren zwar nicht in Anspruch genommen werden, doch folgt daraus nicht, dass der Anschluss grundsätzlich nicht zulässig ist (dazu auch Votum 2022/17-VIII, Leitsatz 4 sowie Randnummern 104 - 110).

Und für alle Aussagen zur neuen VDE-Regel gilt ihr eigener Vorbehalt:

Bitte beachten Sie, dass wir abschließende Aussagen nur in unseren förmlichen Verfahren treffen können. Bislang liegt noch kein Ergebnis eines solchen Verfahrens der Clearingstelle EEG|KWKG dazu vor, auch sind uns keine Gerichtsurteile dazu bekannt.

Das Marktstammdatenregister bleibt in jedem Fall

Ein Steckersolargerät ist in jedem Fall im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden; andernfalls kommt es zu Sanktionen nach § 52 EEG.

Die Anzeige beim Netzbetreiber kommt also nicht an die Stelle des Registers, sondern dazu.

Was das für die Sets in unserem Katalog heißt

In unserem Systemvergleich sind derzeit 18 Balkonkraftwerk-Sets mit Speicher. 16 davon haben höchstens 2.000 Wp Modulleistung, 2 liegen darüber. Für keines davon gilt nach der zitierten Auffassung die Ausnahme „keine Meldung beim Netzbetreiber“. Für die 2 größeren Sets ist nach vorläufiger Einschätzung auch der vereinfachte Weg der VDE-Regel nicht offen — mehr dazu unter Mehr als 2.000 Watt.

Ob sich ein Speicher für deinen Haushalt überhaupt lohnt, rechnest du im Speicher-Rechner nach. Die Grundsatzfrage behandeln wir unter Mit oder ohne Speicher, die Grenzwerte für Geräte ohne Speicher unter Grenzwerte. Ob du überschüssigen Strom an Nachbarn verkaufen kannst, steht unter Strom an Nachbarn verkaufen.

Quellen

  • EEG 2023, konsolidierte Fassung (Stand: Art. 23 G v. 18.12.2025). Stand des Dokuments: 18. Dezember 2025, gelesen am 10. September 2026. Gesetzestext
  • Clearingstelle EEG|KWKG, Häufige Rechtsfrage Nr. 1 „Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten zu beachten?“. Textfassung vom 9. Oktober 2026, von uns gelesen am 12. Oktober 2026. Zur Clearingstelle
  • Katalog stromFit, Stand 13. Oktober 2026.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte und geben wieder, was in den Quellen steht — und wo sie schweigen.