Balkonkraftwerk mit mehr als 2.000 Watt: was erlaubt ist – und was es bringt
Kurzantwort: Die neue VDE-Regel lässt mehr Modulleistung zu, aber nicht beliebig und nicht für jedes Gerät. Die Grenze, die bleibt, liegt auf der Wechselrichterseite:800 VA. Für steckerfertige Geräte gilt das vereinfachte Verfahren nach vorläufiger Einschätzung der Clearingstelle EEG|KWKG weiterhin nur bis 2.000 Watt Modulleistung. Und wirtschaftlich gilt: Doppelt so viele Module erzeugen doppelt so viel Strom, du nutzt davon aber nur einen kleinen Teil zusätzlich.
Was die neue VDE-AR-N 4105 geändert hat
Anwendungsbeginn der neuen VDE-AR-N 4105 ist der 1. März 2026, wobei bis zum 1. März 2027 die VDE-AR-N 4105 in der Fassung von November 2018 angewendet werden darf.
Neu ist ein eigener, vereinfachter Anschlussweg für sehr kleine Anlagen — nicht nur für Steckersolargeräte, sondern auch für Kleinstspeicher und kombinierte Geräte:
Danach ist für Kleinsterzeugungsanlagen, Kleinstspeicher und EZSE mit einer Scheinleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage ein vereinfachter Anschlussprozess mit Anzeige beim Netzbetreiber nach Anhang F.1.2 anzuwenden, sofern nicht das vereinfachte Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 in Anspruch genommen wird.
Die Grenze in diesem Satz ist eine Scheinleistung von 800 VA — also das, was der Wechselrichter höchstens abgeben kann. Eine Obergrenze für die Modulleistung steht darin nicht. Daher kommen die Schlagzeilen über „viel mehr Watt“. Wie viel mehr, hängt aber an einer Unterscheidung, die in den meisten Artikeln fehlt.
Steckerfertig oder nicht: wo die 2.000 Watt bleiben
Für das klassische Steckersolargerät gilt weiter das Gesetz. § 8 Absatz 5a EEG 2023. Geltendes Recht seit 16. Mai 2024.
Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
Zur neuen VDE-Regel schreibt die Clearingstelle EEG|KWKG:
Nach vorläufiger Einschätzung der Clearingstelle ist für steckerfertige Erzeugungsanlagen, Speicher und EZSE das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 4.4 der VDE-AR-N 4105 (neue Fassung) nicht anwendbar, wenn die installierte (Modul-)Leistung 2 kW überschreitet.
Für nicht-steckerfertige Erzeugungsanlagen, Speicher und EZSE ist das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 4.4 der VDE-AR-N 4105 (neue Fassung) hingegen auch bei mehr als 2 kW (Modul-)Leistung anwendbar, wenn die maximale Erzeugungsscheinleistung (SAmax) von 800 VA nicht überschritten wird.
Übersetzt: Kaufst du ein steckerfertiges Set mit mehr als 2.000 Wp, ist der vereinfachte Weg nach dieser Einschätzung zu. Eine Anlage, die nicht als steckerfertiges Gerät im Sinne der Produktnorm gilt, kann ihn auch mit mehr Modulleistung nutzen — solange der Wechselrichter bei 800 VA bleibt.
Was offen ist
Ob eine solche größere Anlage ohne Elektrofachbetrieb in Betrieb genommen werden darf, ist eine eigene Frage, und sie ist nicht entschieden:
Auch zu dieser Frage hat bislang niemand ein Verfahren bei der Clearingstelle EEG|KWKG angestrengt.
Und für alles oben gilt der Vorbehalt der Clearingstelle selbst:
Bitte beachten Sie, dass wir abschließende Aussagen nur in unseren förmlichen Verfahren treffen können. Bislang liegt noch kein Ergebnis eines solchen Verfahrens der Clearingstelle EEG|KWKG dazu vor, auch sind uns keine Gerichtsurteile dazu bekannt.
Wer dir zu Anlagen über 2.000 Wp eine sichere Antwort verspricht, sagt mehr, als derzeit irgendjemand belegen kann. Eine Zahl wie „7.000 Watt“ steht in keinem der Texte, die wir hier zitieren.
Und ab 2027?
Der EEG-Entwurf für 2027 nimmt Steckersolargeräte von der geplanten Begrenzung auf 50 % aus — aber nur bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 VA. Das ist ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Er kann im weiteren Verfahren geändert werden.
Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung der Solaranlage oder der Solaranlagen von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
Was das für größere Anlagen bedeutet, sagt der Entwurf an dieser Stelle nicht, und wir ziehen den Schluss nicht für ihn. Mehr dazu unter Balkonkraftwerk 2027.
Was doppelt so viele Module bringen
Wir haben zwei Systeme desselben Herstellers verglichen, die sich nur in der Modulleistung unterscheiden — gleicher Speicher (2,11 kWh), gleicher Wechselrichter (800 VA). Gerechnet Stunde für Stunde mit unserem Modell, für einen Haushalt mit diesen Annahmen: PLZ 34117 (Kassel), Süd, aufgeständert im Garten bzw. auf dem Flachdach, keine Verschattung, 3.500 kWh Jahresverbrauch, Verbrauch vor allem morgens und abends, Überschuss ohne Vergütung.
| 2.000 Wp | 4.000 Wp | |
|---|---|---|
| Erzeugung pro Jahr | 2.004 kWh | 4.009 kWh |
| Davon selbst genutzt | 1.427 kWh | 1.830 kWh |
Die zusätzlichen 2.005 kWh Erzeugung werden nur zu rund 20 % im Haushalt genutzt (403 kWh). Der Rest geht ins Netz. In unserer Rechnung ist dieser Überschuss nicht vergütet — so wie beim Steckersolargerät, das ihn unentgeltlich abgibt. Der selbst genutzte Strom steigt damit um etwa 28 % — nicht um 100 %.
Der Grund ist der Wechselrichter: Mehr als 800 VA gibt er nicht ab, egal wie viel die Module liefern. Mehr Module helfen vor allem morgens, abends und im Winter, wenn die Sonne schwach ist und die 800 VA sonst nicht erreicht würden, und sie füllen den Speicher schneller. Im Sommer mittags ist dagegen nichts zu holen.
Ob sich der Aufpreis für dich rechnet, hängt deshalb vor allem an deinem Tagesablauf und am Preisunterschied der Sets. Rechne es mit deinen Angaben im Speicher-Rechner nach. Welche erhältlichen Sets unter den Grenzen bleiben, zeigen wir unter Grenzwerte. Was für Sets mit Speicher bei der Anmeldung gilt, steht unter Mit Speicher anmelden.
Quellen
- EEG 2023, konsolidierte Fassung (Stand: Art. 23 G v. 18.12.2025). Stand des Dokuments: 18. Dezember 2025, gelesen am 10. September 2026. Gesetzestext
- Clearingstelle EEG|KWKG, Häufige Rechtsfrage Nr. 1 „Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten zu beachten?“. Textfassung vom 9. Oktober 2026, von uns gelesen am 12. Oktober 2026. Zur Clearingstelle
- BT-Drs. 21/7867. Stand des Dokuments: 7. September 2026, gelesen am 8. September 2026. Gesetzentwurf
- Modellrechnung stromFit, Stand 12. Oktober 2026.
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