Balkonkraftwerk 2027: Was sich ändert – und was nicht
Zurzeit steht in vielen Beiträgen, man solle sein Balkonkraftwerk noch 2026 kaufen, um dem Gesetz zuvorzukommen. Wir haben den Entwurf gelesen. Für Steckersolargeräte steht dort das Gegenteil — und die Frist, die wirklich am Jahresende abläuft, ist eine ganz andere.
Kurz: Die geplante 50-Prozent-Grenze gilt Steckersolargeräten ausdrücklich nicht. Ein Bestandsschutz-Stichtag für Steckersolargeräte steht im Entwurf nicht. Was zum 31.12.2026 endet, sind Förderprogramme — und in einer der betroffenen Städte gibt es für Balkonkraftwerke ohnehin kein Geld mehr.
Stand des Verfahrens (12. Oktober 2026): Anhörung im Bundestag ist gelaufen, die Schlussabstimmung ist noch nicht angesetzt. Alle Schritte mit Quellen.
Die 50-Prozent-Grenze – und die Ausnahme
Der Regierungsentwurf für das EEG 2027 begrenzt die Einspeiseleistung kleinerer Dachanlagen dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung. Das ist die Regel, um die es in den Beiträgen geht. Der nächste Satz derselben Vorschrift nimmt Steckersolargeräte davon aus:
Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung der Solaranlage oder der Solaranlagen von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
Wer also eine Anlage bis 2.000 Watt Modulleistung mit einem Wechselrichter bis 800 Voltampere betreibt, ist von der Begrenzung nicht erfasst — unabhängig davon, wann gekauft wurde. Ein Grund zur Eile entsteht daraus nicht.
Das ist ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Er kann im weiteren Verfahren geändert werden. Wir geben hier wieder, was im Entwurf steht, und nicht, was daraus wird. Gelesen am 8. September 2026.
Wo das Gesetz gerade steht
Stand 12. Oktober 2026. Jeder Schritt ist mit dem Dokument verlinkt, das ihn belegt — Bundestag und Bundesrat, keine Presseberichte.
- 7. September 2026 — Gesetzentwurf der Bundesregierung als Bundestagsdrucksache (BT-Drs. 21/7867)
- 24. September 2026 — Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39)
- 25. September 2026 — Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 470/26 (Beschluss))
- 30. September 2026 — Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8298)
- 5. Oktober 2026 — Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie (Deutscher Bundestag, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, 47. Sitzung)
- Zweite und dritte Lesung: noch nicht angesetzt. Auf der Tagesordnung des Bundestages steht die Abstimmung bisher nicht, auch wenn in Berichten schon von einem Termin die Rede war. Erst danach entscheidet noch einmal der Bundesrat.
Was der Bundesrat an der 50-Prozent-Regel ändern will
Die Länder wollen die Vorschrift nicht verschärfen, sondern ganz streichen. Ihre Stellungnahme sagt dazu in einem Satz:
„Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c ist zu streichen.“
Gestrichen würde damit der ganze Absatz: die Grenze und die Ausnahme für Steckersolargeräte. Für ein Balkonkraftwerk bis 2.000 Watt und 800 Voltampere kommt in beiden Fassungen dasselbe heraus — keine 50-Prozent-Grenze. Ob der Bundestag dem Bundesrat folgt, ist offen; an der Antwort für Balkonkraftwerke ändert das nach den vorliegenden Fassungen nichts.
Der Punkt, den die Ausnahme offen lässt
Die Ausnahme hat zwei Bedingungen, und die erste ist neu relevant. Bis 2.000 Watt Modulleistung — nicht bis 800 Voltampere Ausgangsleistung. Die Geräte, die 2026 auf den Markt gekommen sind, trennen diese beiden Zahlen bewusst: sie behalten die 800 Voltampere am Ausgang und nehmen auf der Modulseite ein Vielfaches davon auf.
Was das für ein solches Gerät bedeutet, sagt der Entwurf nicht — er nennt eine Obergrenze für die Ausnahme und zieht keine Folgerung für das, was darüber liegt. Wir ziehen sie hier auch nicht. Nachsehen kann man aber, wo die Geräte stehen, die es tatsächlich gibt.
Wo die geprüften Systeme liegen
Von 30 Systemen, deren Datenblätter wir geprüft haben, liegen 27 innerhalb der Ausnahme und 3 darüber. 11 davon sitzen genau auf der Grenze: exakt 2.000 Watt Modulleistung. „Bis zu" schließt die Grenze ein, diese Geräte sind also erfasst — aber es zeigt, wie nah die verbreitetste Konfiguration am Rand der Ausnahme gebaut ist.
| System | Module | Wechselrichter | Weshalb |
|---|---|---|---|
| Kleines Kraftwerk Quattro XL 2000Wp (1600W ins Hausnetz) (im Handel) | 2.000 Wp | 1.600 VA | Wechselrichterleistung über der Grenze der Ausnahme |
| Anker SOLIX Solarbank 4 Pro + BP5000 (10 kWh) + 4000Wp bifazial (im Handel) | 4.000 Wp | 800 VA | Modulleistung über der Grenze der Ausnahme |
| Solakon onPower Plus 4000 + Solakon ONE 2.11kWh (im Handel) | 4.000 Wp | 800 VA | Modulleistung über der Grenze der Ausnahme |
Beachte, dass die Ausnahme zwei Bedingungen hat und beide erfüllt sein müssen. Ein System kann die Modulgrenze einhalten und trotzdem an der Wechselrichterleistung scheitern — das ist keine Randbetrachtung, sondern einer der beiden Fälle oben. Was daraus folgt, steht nicht im Entwurf; wer ein solches Gerät plant, sollte das Verfahren verfolgen oder beim Netzbetreiber nachfragen.
Was zum 31.12.2026 wirklich endet
Nicht das Gesetz, sondern Förderprogramme. Nach unserem Stand (12.10.2026) läuft in diesen Städten ein Programm zum Jahresende aus:
| Stadt | Zahlt für Balkonkraftwerke? | Antrag vor dem Kauf? |
|---|---|---|
| Köln | nimmt für Steckersolargeräte keine neuen Anträge mehr an | nein |
| Berlin | nimmt für Steckersolargeräte keine neuen Anträge mehr an | ja – zwingend |
Köln
Antrag nach dem Kauf – innerhalb von 90 Tagen.
Hier wird nach dem Kauf beantragt — spätestens 90 Tage nach der Schlussrechnung. Der Kauf vor dem Antrag ist also erlaubt.
Und hier wird es unsauber: Wenn du Ende Dezember kaufst, fällt deine Antragsfrist ins nächste Jahr — in ein Jahr, in dem das Programm am 31.12.2026 bereits geendet hat. Ob ein solcher Antrag noch bearbeitet wird, sagt die amtliche Quelle nicht, und wir raten hier nicht. Wer den Zuschuss sicher will, kauft und beantragt so früh, dass beides im laufenden Programm liegt — oder fragt vorher bei der Förderstelle nach.
Details, Beträge und der Eigenanteil nach Abzug: Förderung in Köln.
Und wo es sich nicht lohnt zu hetzen
Berlin hat ein Programm, das zum Jahresende endet — für Steckersolargeräte zahlt es aber schon jetzt nichts mehr. Das Jahresende ändert daran nichts, und ein Kauf im Dezember bringt dort keinen Zuschuss, den ein Kauf im Januar nicht auch nicht brächte.
Bleibt die Mehrwertsteuer-Befreiung 2027?
Manche Seiten schreiben, die Befreiung gelte nur bis Ende 2026. Im Gesetz steht das nicht. Die Regel lautet:
„Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird“
Ein Enddatum enthält dieser Text nicht. Befristete Regeln sammelt das Umsatzsteuergesetz in einer eigenen Vorschrift, § 28 UStG („Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften“). Dort stehen frühere befristete Steuersätze — § 12 Absatz 3 kommt darin nicht vor (gelesen am 13. Oktober 2026). Ändern kann der Gesetzgeber das jederzeit; einen Termin, an dem es von selbst endet, gibt es nicht.
Für ein Balkonkraftwerk ist die Bedingung im letzten Satz erfüllt — es bleibt weit unter der dort genannten Leistung. Wichtig ist das Wort „laut Marktstammdatenregister“: Die Grenze wird an der Registrierung gemessen, die du ohnehin machen musst. Ein Grund, vor dem Jahreswechsel zu kaufen, ist die Mehrwertsteuer also nicht.
Also: kaufen oder warten?
Aus dem Gesetzentwurf folgt kein Termindruck. Aus einer auslaufenden Förderung folgt einer, aber nur, wenn du in einer Stadt wohnst, die zahlt — und dann ist die Frist die des Antrags, nicht die des Kaufs. Alles andere ist eine Rechenfrage, keine Kalenderfrage.
